Polizisten-Prozess: Robert S. - ausgesetzt zum Sterben (2024)

  • X.com
  • Facebook
  • E-Mail
  • Messenger
  • WhatsApp
  • E-Mail
  • Messenger
  • WhatsApp

Hamburg - Sie waren so voller Hoffnung, dass der Tod ihres Sohnes aufgeklärt wird. Pawel und Ewa S. hatten unerbittlich darum gekämpft, dass der tödliche Unfall vor Gericht kommt. Jetzt - viereinhalb Jahre nach dem Unglück - wird das Urteil gesprochen. Es könnte nach Roberts Todestag einer der dunkelsten Tage im Leben seiner Eltern werden.

Nicht nur die Verteidiger der beiden Polizeibeamten plädierten auf Freispruch, sondern auch die Staatsanwaltschaft. "Die Angeklagten haben schwerwiegende Fehler begangen und den Jungen sich selbst überlassen", hatte Staatsanwalt Marcel Ernst im Prozess gesagt. Gerade als Polizeibeamte hätten die Angeklagten "schwere moralische Schuld" auf sich geladen, auch weil einer von beiden sogar sagte, er würde noch einmal genauso handeln. Strafrechtlich müsse er jedoch auf Freispruch plädieren, erklärte der 38-Jährige dann in seinem Abschlussplädoyer. "Es muss mit absoluter Sicherheit bewiesen sein, dass die Polizisten die hilflose Lage des Jungen erkannten und ihn bewusst einer Gefahr aussetzten. Ein Tatverdacht reicht nicht aus", sagte Staatsanwalt Ernst SPIEGEL ONLINE.

Rückblick: Am 30. November 2002 feiert Robert S. mit Freunden in der Discothek "Ziegelei" in Groß Weeden - und trinkt dort reichlich Alkohol. In seinem Blut werden später 1,99 Promille Alkohol gemessen. Als er das Lokal verlässt, stürzt er an der Einfahrt zur Mülldeponie, verliert das Bewusstsein. Umstehende alarmieren die Einsatzzentrale der Polizei, die schickt einen Notarzt. Als Robert S. zu sich kommt, weigert er sich, ins Krankenhaus gefahren zu werden. Er will allein nach Hause.

Mit seinen Eltern und seiner jüngeren Schwester ist er genau an diesem Tag umgezogen, in die Nähe des Lübecker Unigeländes. Der Schüler des Gymnasiums Johanneum stolpert in den Vorgarten des Ehepaares B., hält deren Haus für sein Elternhaus, klingelt immer wieder, lässt sich nicht abwimmeln. Ulrike und André B. rufen die Polizei, weil "der Junge draußen nicht alleine bleiben" könne.

"Er hatte eine leichte Fahne, sonst war er gut drauf"

Die Leitstelle schickt Oberkommissar Alexander M., 45, und Hauptmeister Hans Joachim G., 57, aus Ratzeburg. Die beiden packen den Gymnasiasten in den Streifenwagen und setzen ihn um 4.33 Uhr irgendwo zwischen Lübeck und Bliestorf im Kreis Herzogtum Lauenburg auf der Kronsforder Hauptstraße aus - bei drei Grad Celsius, ohne Jacke.

Vom desolaten Zustand des jungen Mannes wollen Alexander M. und Hans Joachim G. nichts bemerkt haben. "Er wirkte nicht hilflos, er hatte eine leichte Fahne, sonst war er gut drauf", sagte G. im Prozess. Die Polizisten geben später zu Protokoll, Robert S. habe den Streifenwagen auf eigenen Wunsch verlassen, weil er nicht nach Hause gefahren werden wollte.

Was danach passiert, konnte in dem Prozess nicht rekonstruiert werden. Zwei Kilometer von der besagten Stelle entfernt wird der 18-Jährige um 5.31 Uhr vom Golf einer jungen Frau, Johanna H., überfahren und ist sofort tot. Die 22-Jährige hatte den auf der Fahrbahn kauernden Robert S. zu spät bemerkt - er trug weder Schuhe noch Strümpfe.

Die Unglücksfahrerin stirbt - 14 Stunden vor Prozessbeginn

Das Verfahren gegen Johanna H. wegen fahrlässiger Tötung wird im Januar 2006 eingestellt. Zu dem Unfallhergang hatte sie als Angeklagte geschwiegen. In dem Prozess gegen die beiden Polizisten sollte die Arzthelferin als Zeugin aussagen - Roberts Eltern hatten Hoffnung, sie würde zur Aufklärung des Falls beitragen.

Doch genau 14 Stunden vor Prozessauftakt verunglückte Johanna H. selbst auf der Europastraße 27 zwischen Großenbrode und Heiligenhafen. Bei einem gewagten Überholmanöver stieß ein holländischer Kleinlaster mit dem Wagen der Lübeckerin frontal zusammen.

Ihr Tod überschattete den Prozessbeginn. Der Vorsitzende Richter Christian Singelmann sprach von einer schicksalhaften Verknüpfung der Ereignisse. Für Roberts Eltern, die als Nebenkläger in dem Prozess auftreten, starb mit dem Tod der Zeugin auch eine erste Hoffnung. Morgen könnten sie ein weiteres Mal tief enttäuscht werden.

Die Verteidigung jedenfalls hofft auf Freispruch. "Wir sind alle zuversichtlich", sagt Anwalt Stefan Kranz SPIEGEL ONLINE. Zu Beginn des Prozesses sei man "von völlig falschen Gesichtspunkten ausgegangen". So habe beispielsweise nicht geklärt werden können, warum die beiden Polizisten nichts vom Einsatz des Notarztes und damit von Roberts Sturz und seinem Zustand wissen konnten. Da es keine Beweise dafür gebe, dass Robert beim Verlassen des Streifenwagens hilflos war, sei es "nur stringent", dass auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiere, so Kranz.

Dass Ulrike und André B., an deren Haustür Robert klingelte, aussagten, dass die angeklagten Polizisten Robert "nicht für voll" nahmen und ihr Verhalten eher befremdlich als beruhigend gewesen sei - kein Beweis.

Klaus Nentwig, Vertreter der Nebenkläger, plädierte auf schuldig. Die Angeklagten seien erfahrene Beamte, die hätten merken müssen, dass Robert betrunken und orientierungslos war - immerhin habe er ein fremdes Haus für das seiner Eltern gehalten. "Sie haben seinen Tod verursacht", sagt Nentwig.

Roberts Eltern kämpften vier Jahre für einen Prozess

Es war ein langer Weg, bis die Staatsanwaltschaft Lübeck gegen die beiden Polizeibeamten wegen Aussetzung einer hilflosen Person mit Todesfolge Anklage erhob. Roberts Eltern kämpften vier lange Jahre: Zuerst wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Lübeck, dann von der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig abgelehnt.

Erst eine Beschwerde beim Oberlandesgericht hatte Erfolg. Das OLG bestätigte, dass noch Fragen offen seien: Warum brachten die Beamten Robert S. nicht nach Hause zu seinen Eltern? Oder schlichtweg in eine Ausnüchterungszelle? Das OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht. "Die Aussichten auf eine Verurteilung der Polizisten sind wahrscheinlicher als ein Freispruch", urteilte die Kammer. Es kam zu einem Klageerzwingungsverfahren, eine Seltenheit in der deutschen Rechtsgeschichte. Die Strafe bei Aussetzung mit Todesfolge beträgt drei bis zehn Jahre.

Für die beiden Polizisten würde eine Haftstrafe nicht nur das Ende ihrer Freiheit bedeuten, sondern auch das ihrer beruflichen Karriere.

Polizisten-Prozess: Robert S. - ausgesetzt zum Sterben (2024)
Top Articles
Latest Posts
Article information

Author: Kimberely Baumbach CPA

Last Updated:

Views: 6211

Rating: 4 / 5 (41 voted)

Reviews: 88% of readers found this page helpful

Author information

Name: Kimberely Baumbach CPA

Birthday: 1996-01-14

Address: 8381 Boyce Course, Imeldachester, ND 74681

Phone: +3571286597580

Job: Product Banking Analyst

Hobby: Cosplaying, Inline skating, Amateur radio, Baton twirling, Mountaineering, Flying, Archery

Introduction: My name is Kimberely Baumbach CPA, I am a gorgeous, bright, charming, encouraging, zealous, lively, good person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.